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Credit Suisse: Umstrukturierung

22. November 2016

Die Credit Suisse operiert seit 21. November 2016 im Einklang mit den aufsichtsrechtlichen Vorschriften der "Too Big to Fail"-Regulierung mit einer neuen Tochtergesellschaft "Credit Suisse (Schweiz) AG" mit Sitz in Zürich (Vermögensübertragung gem. FusG). Die Credit Suisse (Schweiz) AG betreut das Geschäft der Schweizer Kunden der Universalbank (vgl. Pressemitteilung vom 21.11.2016) bzw. Privatkunden, Firmenkunden und institutionelle Kunden mit Wohnsitz bzw. Sitz in der Schweiz sowie gewisse internationale Kunden (vgl. Schreiben vom 5.7.2016).

In Bezug auf Arrestverfahren hat dies zur Konsequenz, dass bei der Stellung von Arrestgesuchen spezifiziert werden muss, ob die Vermögenswerte des Schuldners bei der Credit Suisse AG oder bei der Credit Suisse (Schweiz) AG belegen sind (Art. 272 Abs. 1 SchKG).

Diese Vermögensübertragung hat bei der Beurteilung der örtlichen Zuständigkeit des Arrestgerichtes keine Relevanz, beide Credit-Suisse-Gesellschaften haben ihren Sitz in Zürich.

Vgl. zur analogen Strukturänderung bei der UBS: arrestpraxis.ch / update Nr. 87 (Archiv).

Die Dokumentation dazu kann hier abgerufen werden.