Unpfändbare Freizügigkeitsleistung
11.05.2005
Das Bundesgericht hat am 21. April 2005 interessante Ausführungen zur Frage gemacht, wann Ansprüche auf Vorsorge- oder Freizügigkeitsleistungen gemäss Art. 275 SchKG i.V.m. Art. 92 Abs. 1 Ziff. 10 SchKG unpfändbar und damit nicht verarrestierbar sind bzw. inwiefern der Arrestschuldner die Pfändbarkeit dieser Ansprüche beeinflussen kann.
Der Entscheid (BGE 7B.22/2005) hier abgerufen werden.