Fusion UBS / Credit Suisse (3)
5. Juli 2024
Am 1. Juli 2024 wurde die Löschung der Credit Suisse (Schweiz) AG im Handelsregister publiziert. UBS Switzerland AG hat die Credit Suisse (Schweiz) AG per Fusion übernommen.
Für Arrestverfahren bedeutet dies Folgendes:
1.
Vermögenswerte von Arrestschuldnern bei der ehemaligen Credit Suisse (Schweiz) AG sind neu bei der UBS Switzerland AG zu arrestieren. Der glaubhaft zu machende Nachweis von Vermögenswerten wird in den meisten Fällen noch mit Credit Suisse (Schweiz) AG-Dokumenten erbracht werden, in Arrestgesuchen ist aber unter Hinweis auf die erfolgte Fusion die Arrestierung der Vermögenswerte bei der UBS Switzerland AG zu beantragen.
2.
Wird in Arrestgesuchen (irrtümlicherweise) weiterhin die Arrestierung von Vermögenswerten bei der Credit Suisse (Schweiz) AG verlangt, haben die Gerichte Arrestbefehle mit Vermögenswerten bei der UBS Switzerland AG zu erlassen. Die Fusion ist eine gerichtsnotorische Tatsache.
3.
Für die Fusionen von anderen UBS-Einheiten mit Credit Suisse-Einheiten vgl. update Nr. 157 und update Nr. 146.
Meldungen zur Fusion UBS / Credit Suisse können abgerufen werden:
Handelsregisterauszug
Weitere Meldungen von Behörden
Zitiervorschlag: Felix C. Meier-Dieterle, www.arrestpraxis.ch - update 158 / 05.07.2024