Anwaltshonorar, Substantiierung
29.04.2004
Das Obergericht Zürich hat am 2. Oktober 2003 eine Nichtigkeitsbeschwerde (!) eines Zürcher Anwaltes gutgeheissen und einen Honorar-Arrest bewilligt, den das Audienzrichteramt Zürich zuvor abgewiesen hat. Sehr interessant sind die Ausführungen des Obergerichtes zu folgenden Themen:
- Substantiierung der Anwaltsleistungen mittels Honorarrechnungen
- Solidarität bei einem Auftrag durch ein Ehepaar
- Einreichung von englischen Urkunden (am Finanz- und Wirtschaftsstandort Zürich)
- Nachweis von Vermögenswerten durch ein Bankkontoeröffnungsformular in spanischer Sprache
- Kosten des Entscheides der Aufsichtskommission
Der Entscheid kann hier abgerufen werden