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Anwaltshonorar, Substantiierung

29.04.2004

Das Obergericht Zürich hat am 2. Oktober 2003 eine Nichtigkeitsbeschwerde (!) eines Zürcher Anwaltes gutgeheissen und einen Honorar-Arrest bewilligt, den das Audienzrichteramt Zürich zuvor abgewiesen hat. Sehr interessant sind die Ausführungen des Obergerichtes zu folgenden Themen:

  • Substantiierung der Anwaltsleistungen mittels Honorarrechnungen
  • Solidarität bei einem Auftrag durch ein Ehepaar
  • Einreichung von englischen Urkunden (am Finanz- und Wirtschaftsstandort Zürich)
  • Nachweis von Vermögenswerten durch ein Bankkontoeröffnungsformular in spanischer Sprache
  • Kosten des Entscheides der Aufsichtskommission

Der Entscheid kann hier abgerufen werden