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Unentgeltliche Rechtspflege

31.01.2006

Das Bundesgericht hat mit Entscheid vom 23. Dezember 2005 den Rechtsvertretern des Arrestgläubigers und des Arrestschuldners eine Entschädigung aus der Staatskasse zugesprochen und damit - auch für das Arrestverfahren - den Anspruch auf unentgeltliche Rechtspflege bejaht.

Der Entscheid kann hier abgerufen werden.