Unentgeltliche Rechtspflege
31.01.2006
Das Bundesgericht hat mit Entscheid vom 23. Dezember 2005 den Rechtsvertretern des Arrestgläubigers und des Arrestschuldners eine Entschädigung aus der Staatskasse zugesprochen und damit - auch für das Arrestverfahren - den Anspruch auf unentgeltliche Rechtspflege bejaht.
Der Entscheid kann hier abgerufen werden.