Ermittlung ausländisches Recht
11.12.2006
Das Bundesgericht hat am 8. November 2006 u.a. unter Verweis auf Art. 16 IPRG interessante Ausführungen dazu gemacht, ob und inwiefern im Arrestbewilligungsverfahren der Inhalt des ausländischen Rechtes zu ermitteln sei. Im konkreten Fall hat es nach Würdigung der Umstände festgehalten:
Unter diesen Umständen durfte willkürfrei angenommen werden, die Dringlichkeit gestatte es, von der Ermittlung des Rechts der Niederländischen Antillen abzusehen und direkt schweizerisches Recht anzuwenden.
Der Entscheid kann hier abgerufen werden (5P.355/2006).
Vgl. dort auch den Entscheid des Obergerichtes des Kantons Zürich vom 6. September 2001.