Vermögenswerte "verloren"
03.11.2004
Das Bundesgericht hat sich am 22. September 2004 mit einem Fall befasst, bei dem die bei einer Bank verarrestierten Vermögenswerte (Kontoguthaben, Wertschriften, Münzen) vor der Pfändung "sich wegen einer Panne verringert" haben (Zitat Bank!). Das Bundesgericht macht Ausführungen dazu, welche Vermögenswerte in einem solchen Fall nach der durchgeführten Prosequierung dennoch zu pfänden sind.
Der Entscheid ist hier abrufbar.