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Durchgriff, Arresteinsprache

30. November 2009

Das Bundesgericht hat in BGE 5A_225/2009 wieder einmal Gelegenheit gehabt, sich zur Durchgriffsproblematik in einem Arresteinspracheverfahren zu äussern. Das Bundesgericht hat insbesondere das "Vorhandensein von Vermögensgegeständen, die dem Schuldner gehören" (Art. 272 Abs. 1 Ziffer 3 SchKG) von der Frage des Eigentums abgegrenzt. Weiter hat es die rechtsmissbräuchliche Übertragung der Vermögenswerte auf eine vom Schuldner beherrschte Gesellschaft unterschieden von Vermögenswerten, die auf fremden Namen lauten, aber für Rechnung des Arrestschuldners gehalten werden.

Der Entscheid kann hier abgerufen werden.