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LugÜ: prov. Rechtsöffnung, Zahlungsbefehl

22. November 2010

Das Bundesgericht hat am 7. Oktober 2010 in BGE 5A_36/2010 die kontrovers diskutierte Frage entschieden, ob das Rechtsöffnungsverfahren als ein Erkenntnisverfahren oder ein Zwangsvollstreckungsverfahren zu qualifizieren ist. Es hat entschieden:

… Der Bezug der provisorischen Rechtsöffnung zur Zwangsvollstreckung ist nach dem Gesagten dermassen eng, dass dieses Verfahren unter Art. 16 Ziff. 5 LugÜ zu subsumieren ist. Der Gerichtsstand der provisorischen Rechtsöffnung steht somit nicht zur Disposition der Parteien und kann demgemäss in einer Gerichtsstandsklausel nicht derogiert werden...

Im Arrestrecht ab 1. Januar 2011 ist umstritten, ob bei einem Arrest am Ort der Vermögensgegenstände im Anwendungsbereich des LugÜ eine Prosequierung durch Betreibung am Arrestort überhaupt noch vorgenommen werden könne (vgl. AJP 2010 S. 1224 N 89 ff.). Der genannte Bundesgerichtsentscheid hilft als Argumentation, dass dies möglich ist, da die Ausstellung eines Zahlungsbefehles einen mindest so engen Bezug zur Zwangsvollstreckung bedeutet wie ein provisorisches Rechtsöffnungsverfahren.

Der Entscheid kann hier abgerufen werden.