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Auskunftspflicht Banken

7. März 2011

Das Bundesgericht hat sich im Urteil vom 17. Januar 2011 (5A_672/2010) einmal mehr mit der Frage befasst, ab wann Banken in einem Arrestverfahren verpflichtet sind, Auskunft über den Bestand von Kontoverbindungen und die Höhe der arrestierten Kontobeträge bekannt zu geben. Das Bundesgericht nimmt kurz und bündig Bezug zum Grundsatzentscheid BGE 125 III 391 ff. (später verschiedentlich bestätigt) und führt aus, dass keine entscheidenden Argumente vorgebracht wurden, diese Rechtsprechung einer erneuten Prüfung zu unterziehen. Damit dürfte die mit BGE 125 III 391 ff. zementierte Rechtsprechung bis auf weiteres Bestand haben.

Der Entscheid kann hier abgerufen werden.