Durchgriff, Eigentumsverhältnisse, BG Beschwerde

18. März 2011

Das Bundesgericht hat sich im Urteil vom 11. November 2010 (5A_697/2010) einmal mehr mit der Problematik des Durchgriffs befasst. Das Urteil zeigt exemplarisch die Schwierigkeiten der Begründung der Beschwerde in Zivilsachen gem. Art. 72 Abs. 2 lit. a BGG soweit bei einem Arrest als vorsorgliche Massnahme nur verfassungsmässige Rechte gerügt werden können (Art. 98 BGG). Im konkreten Fall ging es um die Frage, ob Ausführungen zu den Eigentumsverhältnissen bei einem Durchgriff im Hinblick auf die allgemeinen Arrestvoraussetzungen (Glaubhaftmachen der Arrestforderung, des Arrestgrundes und von Arrestsubstrat) für die Gutheissung der Beschwerde genügen.

Der Entscheid kann hier abgerufen werden.