Arresteinsprache / Revision
05. Juni 2012
Das Bundesgericht hat sich in einem zur Veröffentlichung bestimmten Urteil vom 26. April 2012 (BGE 5A_59/2012) mit der Frage befasst, ob ein abweisender Beschwerdeentscheid eines Obergerichtes im Rahmen einer Arresteinsprache mit Revision angefochten werden kann. Im Resultat kommt das Bundesgericht zum Schluss, dass es „des Notrechtsmittels“ der Revision nicht bedarf, um die Aufhebung eines Arrestbefehles zu korrigieren. Dies mit der Begründung, dass ein Arrestbegehren grundsätzlich jederzeit wieder neu eingebracht werden kann.
Der Entscheid kann hier abgerufen werden.