Ausländerarrest trotz Spezialdomizil gem. Art. 50 Abs. 2 SchKG
16. August 2012
Das Obergericht Zürich hat sich in einem Entscheid vom 24. Juli 2012 ausführlich mit der Frage befasst, ob ein Ausländerarrest gemäss Art. 271 Abs. 1 Ziffer 4 SchKG, d.h. ein Arrest der grundsätzlich nur möglich ist, wenn gegen einen Schuldner kein Betreibungsstand in der Schweiz besteht, zulässig ist, auch wenn die Parteien ein Spezialdomizil gemäss Art. 50 Abs. 2 SchKG vereinbart haben und daher für gewisse Forderungen eine Betreibung in der Schweiz möglich ist. Unter Verweis auf ein ausführliches Privatgutachten hat das Obergericht Zürich die Möglichkeit eines Arrestes bei dieser Konstellation bejaht, obwohl die grosse Mehrheit der Autoren die Zulässigkeit eines Arrestes verneint.
Der Entscheid kann hier abgerufen werden.