Erbrechtlicher Rückforderungsanspruch
22. Januar 2013
Arrestverfahren im Zusammenhang mit erbrechtlichen Klagen sind schwierig, muss doch bei jedem Arrest eine konkrete Forderung auf Geldzahlung glaubhaft gemacht werden. Das Bundesgericht hat am 5. Dezember 2012 einen interessanten Fall im Zusammenhang mit Ungültigkeits- und Erbteilungs-, evtl. Herabsetzungsklagen entschieden. In diesem Zusammenhang wurde erfolgreich ein (erbrechtlicher) Rückforderungsanspruch als Arrestforderung glaubhaft gemacht.
Der Entscheid kann hier abgerufen werden.