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Widerrechtlichkeit = Gutheissung Arresteinsprache

28. Januar 2013

Ein ungerechtfertigter Arrest berechtigt zu Schadenersatz gegenüber dem Gläubiger. Das Bundesgericht hat in einem zur Veröffentlichung bestimmten Entscheid vom 5. Dezember 2012 die in der Lehre mehrheitlich vertretene Meinung bestätigt, wonach ein (im summarischen Verfahren) ergangener Entscheid einer Gutheissung einer Arresteinsprache bedeute, dass der Arrest ungerechtfertigt und damit widerrechtlich war. Im Entscheid finden sich weitere interessante Ausführungen zu möglichen Schadenspositionen.

Der Entscheid kann hier abgerufen werden.

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