"Nicht-LugÜ"-Entscheid, inzidente Prüfung des Exequaturs
13. Februar 2013
Das Bundesgericht hat am 21. Dezember 2012 in einem zur Publikation bestimmten Entscheid 5A_355/2012 zu den höchst kontrovers diskutierten Fragen Stellung genommen, ob
A ein "nicht-LugÜ"-Entscheid (d.h. ein Entscheid eines staatlichen Gerichts ausserhalb des Anwendungsbereichs des Lugano-Übereinkommens oder ein Schiedsgerichtsurteil) einen definitiven Rechtsöffnungstitel und damit einen Arrestgrund gemäss Art. 271 Abs. 1 Ziffer 6 SchKG darstelle und ob
B analog der alten Rechtsprechung zu "nicht-LugÜ-Entscheiden" der Arrestrichter die Voraussetzungen des Exequaturs vorfrageweise (inzident) prüfen und gestützt darauf einen Arrest bewilligen könne.
Das Gericht bejaht beide Fragen und kommt zum richtigen Schluss (Ziffer 4.5.1): En conclusion, il n'est pas arbitraire de considérer que le juge du séquestre doit statuer à titre incident sur le caractère exécutoire d'une décision étrangère "non Lugano".
Der Entscheid kann hier abgerufen werden.