UBS: Umstrukturierung (1)
9. Juni 2015
Die UBS AG passt ihre Rechtsstruktur an und hat im September 2014 eine neue Tochtergesellschaft mit dem Namen UBS Switzerland AG mit Sitz (ausschliesslich) in Zürich gegründet. Am 28. Mai 2015 wurde im SHAB folgende Mitteilung veröffentlicht:
Qualifizierte Tatbestände neu: Beabsichtigte Sachübernahme: Die Gesellschaft beabsichtigt, nach der Kapitalerhöhung vom 12.05.2015 durch Vermögensübertragung nach Art. 69ff. FusG von der UBS AG, in Basel und Zürich, sämtliche Aktiven und Passiven der Geschäftsbereiche 'Retail & Corporate' und 'Wealth Management', soweit in der Schweiz verbucht, mit Aktiven von rund CHF 326'452'272'000.00 und Passiven von rund CHF 313'380'672'000.00 zum Buchwert zu übernehmen.
Im Klartext bedeutet dies, dass die "normalen" Bankdienstleistungen wie Konten und Depots in der Schweiz künftig nur noch von der UBS Switzerland AG angeboten werden.
Diese Vermögensübertragung hat direkten Einfluss auf Arrestbegehren mit Vermögensgegenständen bei der UBS, u.a. bei der örtlichen Zuständigkeit des Arrestgerichtes und bei der Bezeichnung der zu arrestierenden Vermögenswerte des Schuldners. Da die UBS AG einen Doppelsitz in Zürich und Basel hat, können Arreste bisher in gewissen Fällen an beiden Orten beantragt werden. Diese Möglichkeit dürfte voraussichtlich wegfallen, sobald die Vermögensübertragung vollzogen wird. Ab diesem Zeitpunkt werden Arrestbegehren in Basel grundsätzlich nicht mehr zulässig sein, soweit sie sich einzig auf die Belegenheit der Vermögenswerte des Schuldners am Hauptsitz stützen, der sich für die UBS Switzerland AG (ausschliesslich) in Zürich befindet. Arrestbegehren erfordern dann auch eine präzise Bezeichnung der Vermögenswerte (UBS Switzerland AG, nicht UBS AG).
Der Zeitpunkt des Vollzugs der beabsichtigten Vermögensübertragung wurde noch nicht offiziell publiziert. Es dürfte sich um den 15. Juni 2015 handeln.