Arrestschuldnerin=Bank (Gattungsarrest)
16.03.2016
Bei den meisten Arrestbewilligungen werden Bankkonti arrestiert, d.h. Forderungen des Arrestschuldners gegenüber Banken aus seinen Konto-/Depotverträgen. Banken sind in solchen Verfahren Drittschuldner. Das Bundesgericht hat am 23. Februar 2016 einen zur Publikation bestimmten Entscheid gefällt (BGE 5A_496/2015), bei dem der Arrestschuldner eine Bank war und das Gericht die (eigenen) Vermögenswerte der Bank arrestiert hat.
Das Bundesgericht hat im Rahmen einer SchKG-Beschwerde gegen den Arrestvollzug einen Entscheid der Genfer Aufsichtsbehörden über Betreibungsämter gutgeheissen und unter Verweis auf die Praxis zum Gattungsarrest ausgeführt, dass der Arrest mit dem Inhalt "alle Vermögenswerte, die der Bank gehören", zulässig und genügend ist.
Der Entscheid kann hier abgerufen werden.