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Arrest bei unverteilter Erbschaft und Schuldner im Ausland (neue VVAG)

13. Februar 2017

Die Rechtslage für Gläubiger bei Forderungen gegenüber Schuldners im Ausland, die an unverteilten Erbschaften im Ausland beteiligt sind, war unbefriedigend, insbesondere wenn sich Vermögenswerte (z.B. Liegenschaften) des Erblassers in der Schweiz befinden. Gemäss Rechtsprechung bestand zudem keine örtliche Zuständigkeit für Arrestverfahren in der Schweiz, wenn der Erblasser seinen letzten Wohnsitz in der Schweiz hatte.

Per 1. Januar 2017 ist eine Änderung der Verordnung über die Pfändung und Verwertung von Anteilen an Gemeinschaftsvermögen (VVAG) in Kraft getreten (Art. 2 Abs. 2 VVAG, Zuständigkeitsregelung). Bei ausländischen Erbfällen mit Vermögenswerten in der Schweiz werden damit die Rechte von Gläubigern gegenüber Schuldnern im Ausland verbessert.

Die Pressemitteilung des EJPD vom 29.06.2016 kann hier abgerufen werden.