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arrestpraxis.ch: 20 Jahre Jubiläum

3. Juli 2023

Im ersten Update letter am 17. Dezember 2003 stand:

VISCHER lanciert unter www.arrestpraxis.ch eine absolute Neuheit in der schweizerischen Rechtspraxis. Auf dieser Website sind sämtliche notwendigen Informationen zum Arrestrecht, insbesondere wichtige Entscheide abrufbar. Die Website richtet sich primär an den praktizierenden Anwalt. Sie können sich anmelden, falls Sie nach der Veröffentlichung von wichtigen Entscheiden einen update letter erhalten möchten. Wir empfehlen Ihnen, den Link bei Ihren Favoriten abzulegen.

Und arrestpraxis.ch existiert in der kurzlebigen digitalen Welt immer noch. Im Basler Kommentar 2021 zum Arrestrecht wird bzgl. Literaturverzeichnis kurzum auf arrestpraxis.ch verwiesen, das Bundesgericht verweist in BGE 148 III 138 E. 3.3.1. für die unveröffentlichte erstinstanzliche Praxis zum rechtshilfeweisen Arrestvollzug ebenfalls auf arrestpraxis.ch.

Zum Jubiläum hat arrestpraxis.ch ein Face Lifting erhalten. Dem Grundsatz seit dem ersten Tag, Know-how ohne bla-bla, ist arrestpraxis.ch treu geblieben. Neu und als Kompromiss im Social Media Zeitalter findet sich eine Rubrik über mich. Diese bringt allerdings keinen Mehrwert.

Lawstyle  hat in der jüngsten Ausgabe über das 20 Jahre Jubiläum von arrestpraxis.ch berichtet: kurz, prägnant, klar; herzlichen Dank dafür.

Zitiervorschlag: Felix C. Meier-Dieterle, www.arrestpraxis.ch - update 147 / 03.07.2023