Zukünftige bzw. hypothetische Forderungen
03.10.2005
Das Bundesgericht hat am 7. Juni 2005 Ausführungen über die Verarrestierbarkeit von zukünftigen bzw. hypothetischen Forderungen gemacht und dabei auch verschiedene Beispiele aus der Gerichtspraxis aufgeführt.
Der Entscheid kann hier abgerufen werden (5P.87/2005)