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Zukünftige bzw. hypothetische Forderungen

03.10.2005

Das Bundesgericht hat am 7. Juni 2005 Ausführungen über die Verarrestierbarkeit von zukünftigen bzw. hypothetischen Forderungen gemacht und dabei auch verschiedene Beispiele aus der Gerichtspraxis aufgeführt.

Der Entscheid kann hier abgerufen werden (5P.87/2005)