Arrestgrund fehlender Wohnsitz
09.03.2006
Das Bundesgericht hat sich im Entscheid vom 17. November 2005 ausführlich mit dem
- (seltenen) Arrestgrund des fehlenden Wohnsitzes gemäss Art. 271 Abs. 1 Ziff. 1 SchKG und mit
- echten bzw. unechten Noven gemäss Art. 278 Abs. 3 SchKG
befasst.
Der Entscheid kann hier abgerufen werden.