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Arrestgrund fehlender Wohnsitz

09.03.2006

Das Bundesgericht hat sich im Entscheid vom 17. November 2005 ausführlich mit dem

  • (seltenen) Arrestgrund des fehlenden Wohnsitzes gemäss Art. 271 Abs. 1 Ziff. 1 SchKG und mit
  • echten bzw. unechten Noven gemäss Art. 278 Abs. 3 SchKG

befasst.

Der Entscheid kann hier abgerufen werden.

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