Prosequierung, Verjährung Art. 134 OR
04.06.2008
Das Bundesgericht hat sich in einem zur Publikation bestimmten Entscheid vom 29. Januar 2008 für einmal nicht mit der Frage befasst, ob der Gläubiger einen Arrest durchsetzen oder der Schuldner sich dagegen wehren KANN, sondern mit der Frage, ob ein Gläubiger einen Arrest legen MUSS, die Forderung anschliessen in der Prosequierung vor einem schweizerischen Gericht gemäss Art. 134 Abs. 1 Ziff. 6 OR geltend gemacht werden kann und die Verjährung der Forderung damit nicht still steht.
Entscheid kann hier abgerufen werden (BGE 4A_411/2007).