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Art. 278 Abs. 1 und 5 / Art. 279 Abs. 1, verschiedene Betreibungskreise

28. Januar 2009

Das Obergericht Zürich hat in ZR 2008 Nr. 77 Ausführungen darüber gemacht, unter welchen Voraussetzungen ein Arrest mit arrestierten Vermögenswerten in zwei Betreibungskreisen sowie arrestierten Forderungen und arrestierten Sachwerten und damit verschiedenen örtlichen Zuständigkeiten rechtzeitig prosequiert ist, und inwiefern dies Auswirkungen auf das Rechtsschutzinteresse eines Einspracheverfahrens hat, insbesondere bei Fristenstillstand gemäss Art. 278 Abs. 5 SchKG.

Der Entscheid kann hier abgerufen werden.