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Prosequierung LugÜ-Arrest

21. April 2010

Das Obergericht Zürich hat in ZR 2010 Nr. 16 Stellung zur Frage genommen, ob bei einem LugÜ-Arrest gemäss Art. 39 LugÜ der Arrest prosequiert werden müsse, bevor der Entscheid über die Vollstreckbarerklärung (Exequatur) rechtskräftig sei. Die Frage wurde (zu Recht) verneint mit Hinweis auf den Sinn und Zweck von Art. 278 Abs. 5 SchKG (Vermeidung von unnötigen Prosequierungs-Verfahren), auf die Tatsache, dass der Gesetzgeber sich dieser Problematik bereits 1993 (!) bewusst war, und auf Art. 279 Abs. 5 revSchKG, der ab 1. Januar 2011 diese Regelung explizit vorsieht.

Der Entscheid kann hier abgerufen werden.