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Botschaftskonto, Glaubhaftmachen

16. März 2011

Die Aufsichtsbehörde Basel-Stadt hat in einem Entscheid vom 4. Oktober 2010 im Rahmen eines Staatenarrestes betreffend eine "ständige Mission eines Staates in 1209 Petit-Saconnex/GE" entschieden, ob ein Bankkonto, das auf eine Botschaft in Genf lautet, Vollstreckungsimmunität geniesst. Die Aufsichtsbehörde hat im Wesentlichen auf einen Entscheid des deutschen Bundesverfassungsgerichtes vom 13. Dezember 1977 in Sachen philippinische Botschaft abgestellt und ausgeführt, dass eine Glaubhaftmachung mittels einer (eigenen) Bestätigung der ständigen Mission des Staates, wonach das Konto zur Wahrnehmung der Aufgaben der Mission eingerichtet wurde, genüge. Ein strikter Nachweis könne nicht erwartet werden. Die Immunität wurde bejaht.

Der Entscheid kann hier abgerufen werden.