Close
Wonach suchen Sie?
Seite durchsuchen

Arrestvollzug am Wohnsitz Schuldner, Vermögensgegenstände in der ganzen Schweiz

20. Oktober 2011

Im neuen Arrestrecht wird nicht geregelt, welches Betreibungsamt für den Arrestvollzug zuständig ist, falls das Arrestgericht verschiedene Vermögenswerte in der ganzen Schweiz arrestiert.

Das Kantonsgericht Zug hat in einem Entscheid vom 16. September 2011 in einem Arrestverfahren gegen einen Schuldner in Zug den Arrestbefehl (nur) an das Betreibungsamt Zug gerichtet, und dieses hat die Vermögenswerte (ausschliesslich Forderungen gegen Banken) in Zug und verschiedenen anderen Kantonen arrestiert.

Diese Zuständigkeit des Betreibungsamtes stützt sich auf die soweit ersichtlich einzige Lehrmeinung, die sich dazu äussert (AJP 2010 S. 1218 N 48). Wären Sachwerte zu arrestieren gewesen (Liegenschaften, verurkundete Forderungen, Schrankfachinhalte) hätte ein zusätzlicher Arrestbefehl an die Betreibungsämter am Belegenheitsort dieser Sachwerte gerichtet werden müssen.

Der Entscheid kann hier abgerufen werden.