Ausländischer "nicht LugÜ-Entscheid" als Rechtsöffnungstitel (San Diego)
20. Dezember 2011
Es ist umstritten, ob ausländische "nicht LugÜ-Entscheide" als Rechtsöffnungstitel und damit als Arrestgrund gemäss Art. 271 Abs. 1 Ziffer 6 SchKG gelten (vgl. zum Problem Ausländische "nicht LugÜ-Entscheide" als Arrestgrund?, in: Jusletter vom 18. Juli 2011).
Das Kreisgericht St. Gallen hat am 13. Oktober 2011 richtigerweise einen Arrest gestützt auf ein Urteil des Superior Court of the State of California, County of San Diego, unter Verweis u.a. auf Art. 271 Abs. 1 Ziffer 6 SchKG bewilligt.
Der Entscheid kann hier abgerufen werden.