Close

Wonach suchen Sie?

Site search

Unterschiedlicher Fristbeginn Arresteinsprache / Prosequierung

7. August 2012

Das Bundesgericht hat sich in einem zur Veröffentlichung bestimmten Urteil vom 13. Juli 2012 (BGE 5A_288/2012) mit einem exemplarischen Fall befasst, bei dem die Prosequierungsfrist abgelaufen ist, obwohl eine Arresteinsprache erhoben wurde. Der Grund dafür liegt darin, dass die Fristen für die Prosequierung und die Arresteinsprache nicht gleichzeitig zu laufen beginnen.

Der Entscheid kann hier abgerufen werden.