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Geschäftstätigkeit in der Schweiz

22. Mai 2013

In einem Streit zwischen einem belgischen Anwalt und seinen Mandanten mit Wohnsitz in Belgien hat das Bundesgericht ausgeführt, dass der Anwalt verschiedene Tätigkeiten für seine Mandanten mit Bezug zur Schweiz ausgeführt habe, z.B. bzgl. Verwaltung verschiedener Gesellschaften in der Schweiz. Das Bundesgericht hat eine Geschäftstätigkeit in der Schweiz und damit einen genügenden Bezug zur Schweiz bejaht und einen Ausländerarrest gem. Art. 271 Abs. 1 Ziff. 4 SchKG bewilligt (BGE 5A_581/2012).

Der Entscheid kann hier abgerufen werden.