Suspensiv bedingte zukünftige Forderungen (UEFA)
6. Dezember 2013
Arrestierbar sind Vermögenswerte, die pfändbar sind. Die Abgrenzung von zukünftig entstehenden Forderung von Forderungen, die suspensiv bedingt sind, ist schwierig. Das Bundesgericht hat am 4. November 2013 (BGE 5A_328/2013) einen illustrativen Fall behandelt. Arrestiert wurden in der (absehbaren) Zukunft fällig werdende Ansprüche eines russischen Fussballclubs gegenüber der UEFA aufgrund der Teilnahme des Clubs an der Europa League 2012/2013. Unklar war die Höhe der Prämienansprüche des Clubs, die sich wiederum danach richteten, wie erfolgreich der Club in der Europa League spielen würde.
Der Entscheid kann hier abgerufen werden.