Zuständigkeit Bank/ausl. Zweigniederlassung
11.02.2005
Das Obergericht Zürich hat am 17. Dezember 2004 entschieden, dass (bei Steuerarresten) Forderungen des Arrestschuldners gegenüber ausländischen Zweigniederlassungen von Schweizer Banken ohne eigene Rechtspersönlichkeit am Hauptsitz einer Bank in der Schweiz nicht verarrestiert werden können. Der Entscheid enthält einen guten Überblick über diese und ähnliche Konstellationen (Ausnahmen). Er kann hier abgerufen werden.