Close

Wonach suchen Sie?

Site search

Kein fester Wohnsitz: Einwohnerkontrolle? Flucht: Vereitelung ausländischer Betreibungsort? Ausländischer Verlustschein?

27. August 2015

Das Obergericht des Kantons Zürich hat in einem Urteil vom 11. Mai 2015 zu verschiedenen interessanten Fragen bezüglich einzelner Arrestgründe Stellung genommen. Es finden sich folgende Ausführungen:

  • Art. 271 Abs. 1 Ziffer 1 SchKG (kein fester Wohnsitz): genügt eine Abmeldung bei der Einwohnerkontrolle ohne Angabe eines neuen Wohnortes?
  • Art. 271 Abs. 1 Ziffer 2 SchKG (Anstalten zur Flucht zutreffen): genügt eine Vereitelung eines ausländischen Betreibungsortes (oder muss ein schweizerischer Betreibungsort vereitelt werden)?
  • Art. 271 Abs. 1 Ziffer 5 SchKG (Vorliegen eines Verlustscheines): genügt auch ein ausländischer Verlustschein?

Der Entscheid kann hier abgerufen werden.