Patentrecht: Ablauf der Schutzdauer
16. Juni 2016
Das Bundesgericht hat am 13. Mai 2016 (BGE 5A_652/2015) einen seltenen Arrestentscheid betr. Patente gefällt. Neben allgemeinen Ausführungen zur örtlichen Zuständigkeit und einer Übersicht über die Praxis für die Arrestierung von Immaterialgüterrechten hat das Bundesgericht einen Entscheid des Kantons Bern geschützt und bestätigt, dass Patente nach Ablauf der Schutzdauer keine existenten Vermögensrechte des Schuldners mehr seien, weshalb ein Arrest mangels eines "Vermögensgegenstandes des Schuldners" (Art. 272 Abs. 1 SchKG) unzulässig sei.
Der Entscheid kann abgerufen werden.