Close
Wonach suchen Sie?
Seite durchsuchen

"Pfandgesicherte" Arrestforderung

15. November 2016

Ein Arrest wird nur bewilligt, sofern die Forderung nicht durch ein Pfand gedeckt ist. Zur "Pfanddeckung" gibt es nur wenig Rechtsprechung.

Das Obergericht Zürich hat am 6. Oktober 2016 einen Entscheid des BG Zürich aufgehoben und einen Arrest bewilligt, bei dem zentrale Frage war, ob ein laufendes Verfahren auf Eintragung eines Bauhandwerkerpfandrechtes bereits eine "Pfanddeckung" darstellt und deswegen kein Arrest bewilligt werden könnte. Das Obergericht hat überzeugend dargelegt, dass eine vorläufige Eintragung eines Bauhandwerkerpfandrechtes keine "Pfanddeckung" gemäss Art. 271 Abs. 1 SchKG darstelle.

Der Entscheid kann hier abgerufen werden.