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Brexit 4: Vollstreckbarerklärung/Arrest

28. Oktober 2022 

Am 2. Februar 2022 hat das Kantonsgericht Zug ein Urteil des High Court of Justice in London, das im November 2020 gefällt wurde, gestützt auf das LugÜ für vollstreckbar erklärt. Wann das Gesuch um Vollstreckbarerklärung gestellt wurde, insbesondere vor oder nach Ablauf der Brexit-Übergangsperiode am 31. Dezember 2020, war irrelevant (vgl. arrestpraxis.ch update 132). Das Obergericht Zug hat mit Urteil vom 16. August 2022 eine dagegen erhobene Beschwerde abgewiesen. Das Obergericht Zug hat auf die verschiedenen Kommentierungen der bisherigen Urteile und auf z.T. neue Urteile aus den Kantonen Bern und Genf abgestellt und die Beschwerde abgewiesen. Gegen das Urteil des Obergerichtes Zug vom 16. August 2022 ist eine Beschwerde beim Bundesgericht hängig. 

Der Entscheid des Obergerichts Zug vom 16. August 2022 kann hier abgerufen werden.

Zitiervorschlag: Felix C. Meier-Dieterle, www.arrestpraxis.ch - update 139 / 28.10.2022