Close
Wonach suchen Sie?
Seite durchsuchen

Arresteinsprache, Kostenfolgen

24.10.2005

Das Obergericht Zürich fasst in einem Entscheid vom 27. Oktober 2004 seine Praxis zu den Kosten- und Entschädigungsfolgen im Arresteinsprache- und Arresteinspracherekursverfahren gemäss Art. 278 Abs. 1 und 3 SchKG zusammen und nimmt insbesondere Stellung zur gesetzlichen Grundlage, zur Vorschusspflicht und zur Einräumung des Rückgriffes. Vgl. Im Übrigen AJP 2002 1234 ff.

Der Entscheid kann hier abgerufen werden (OG ZH 27.10.2004)